Mit Hund oder Katze in Warschau mieten: Sind Haustiere erlaubt, wie hoch darf die Kaution sein und was gehört in den Vertrag?

Wohnung in Warschau mit Hund oder Katze mieten: Der Vermieter entscheidet, eine „Haustierkaution" fällt unter die Grenze von 12 Monatsmieten (unsere Lesart), Zustimmung schriftlich festhalten.

Mit Hund oder Katze in Warschau mieten: Sind Haustiere erlaubt, wie hoch darf die Kaution sein und was gehört in den Vertrag?

Ja, mit Hund oder Katze können Sie in Warschau eine Wohnung mieten, aber der Vermieter entscheidet: Das Gesetz verpflichtet niemanden, ein Tier zu akzeptieren. Fragen Sie deshalb vor der Besichtigung nach und lassen Sie die Zustimmung in den Mietvertrag schreiben. Eine eigene „Haustierkaution” kennt das polnische Recht nicht. Nach unserer Lesart ist jeder Betrag, den ein Vermieter als Sicherheit hält, eine Kaution (kaucja), und für alles zusammen gilt eine Grenze: das Zwölffache der Monatsmiete bei einem gewöhnlichen Mietverhältnis, das Sechsfache bei najem okazjonalny. Den Zustand der Wohnung beim Einzug halten Sie in einem Übergabeprotokoll fest, am besten mit Fotos, denn dieses Dokument entscheidet bei der Rückgabe der Kaution die meisten Streitigkeiten.

Das ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Die Vorschriften wurden am 07.10.2026 an den Primärquellen geprüft, die Links stehen am Ende. Was belegt ist und was unsere eigene Einschätzung, kennzeichnet der Text. Die Regeln hängen nicht von der Staatsangehörigkeit des Mieters ab.

Vermieten Vermieter in Warschau an Mieter mit Haustieren?

Viele tun es, und die Nachfrage nach solchen Wohnungen wächst. Laut Otodom (Veröffentlichung vom 12.05.2026) stieg der Anteil der Suchanfragen, in denen Menschen die Möglichkeit erwähnen, mit einem Tier zu wohnen, von 6 % im Jahr 2024 auf über 8 % im Jahr 2025 und auf 12 % im April 2026. Die Zahl solcher Anfragen lag im April 2026 um mehr als 50 % über dem Vorjahreswert. Das sind Zahlen für ganz Polen; für Warschau nennt die Veröffentlichung keine eigene Zahl. Otodom bezeichnet die Bereitschaft, Tiere zu akzeptieren, außerdem als einfachsten Weg für Vermieter, die Leerstandszeit einer Anzeige zu verkürzen.

Wie viele Warschauer Wohnungen Tiere erlauben, zählt offiziell niemand. Das Portal znajdznajem.pl zeigte am 07.10.2026 rund 4.970 als tierfreundlich markierte Anzeigen von insgesamt 43.600, also etwa 11 %. Das ist unsere Einschätzung auf Grundlage fremder Daten: Das Portal zählt auch Anzeigen mit „flexibler” Formulierung mit, nicht nur solche mit einem klaren „zwierzęta akceptowane”.

Daraus folgt nicht, dass die übrigen rund 89 % für Sie ausgeschlossen sind. Viele Vermieter erwähnen Tiere in der Anzeige schlicht nicht (unsere Einschätzung), deshalb fragen Sie direkt nach. Die Entscheidung liegt bei ihnen: Das Gesetz gibt dem Mieter keinen Anspruch darauf, dass ein Tier akzeptiert wird.

Darf der Vermieter eine zusätzliche Kaution für das Tier verlangen?

Das Gesetz regelt eine Kaution „für ein Tier” nicht ausdrücklich. Es gibt eine einzige Kaution, und Art. 6 Abs. 1 des Mieterschutzgesetzes setzt ihr die Obergrenze. Unsere Lesart: Verlangt ein Vermieter „noch eine Kaution für den Hund”, fällt dieser Betrag unter dieselbe Grenze und kommt nicht obendrauf.

Art des MietverhältnissesObergrenze der KautionBeispiel bei 4.000 zł Miete
Gewöhnlicher najem12 × Monatsmiete (Art. 6 Abs. 1)bis zu 48.000 zł
Najem okazjonalny6 × Monatsmiete (Art. 19a Abs. 4)bis zu 24.000 zł

Verwechseln Sie die beiden Grenzen nicht: Die 12 gelten für das gewöhnliche Mietverhältnis, die 6 nur für najem okazjonalny, eine Sonderform des befristeten Mietvertrags, bei der der Mieter notariell erklärt, die Wohnung auf Verlangen zu räumen. Die Grenze berechnet sich nach der Miete, die am Tag des Vertragsschlusses gilt. Bei einem gewöhnlichen Mietverhältnis wird die Kaution binnen eines Monats nach Räumung der Wohnung zurückgezahlt, abzüglich dessen, was Sie dem Vermieter aus dem Mietverhältnis schulden (Art. 6 Abs. 4); bei najem okazjonalny ergibt sich dieselbe Monatsfrist aus Art. 19a Abs. 5. In Warschau beträgt die Kaution in der Praxis meist eine bis zwei Monatsmieten (unsere Einschätzung); mehr dazu in unserem Artikel über die Kaution. Daten dazu, was Vermieter durchschnittlich „für ein Tier” verlangen, gibt es nicht.

Verlangt der Vermieter statt einer Kaution einen monatlichen Aufschlag auf die Miete, ist das Verhandlungssache: Er sollte im Vertrag ausdrücklich genannt und im Gesamtpreis berücksichtigt sein. Eine einmalige, nicht erstattbare „Tiergebühr” beschreibt das Gesetz nicht (unsere Einschätzung). Wir empfehlen daher, einen solchen Betrag als Kaution mit klaren Rückzahlungsregeln festzuhalten.

Was gehört in den Mietvertrag?

Eine mündliche Zusage ist wenig wert, wenn der Vermieter wechselt oder sich anders erinnert. Halten Sie schriftlich fest:

  • Welches Tier. Art, Name, Rasse, Alter, Gewicht, Chipnummer, Impfungen. Wie viele Tiere. Für ein zweites Tier braucht es eine neue Zustimmung.
  • Die Zustimmung des Vermieters in einem Satz: Er erlaubt, genau dieses Tier in der Wohnung zu halten.
  • Die Kaution. Der Betrag innerhalb der Grenze, die Rückzahlungsfrist (ein Monat nach Räumung) und wofür der Vermieter etwas einbehalten darf.
  • Schäden. Was als normale Abnutzung gilt und was als Beschädigung. Für Abnutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch haftet der Mieter nicht (Art. 675 § 1 k.c.).
  • Hausordnung. Der Mieter muss die Hausordnung beachten und auf Nachbarn Rücksicht nehmen (Art. 683 k.c.): Nächtliches Bellen oder Schmutz im Treppenhaus können zu Beschwerden führen.
  • Das Protokoll. Wer es wann erstellt und was es umfasst. Das Gesetz sieht ein Übergabeprotokoll vor (Art. 6c), doch diese Regel ist eine Auffangregel: Der Vertrag darf sie ändern (Art. 6f), und bei najem okazjonalny gilt sie nicht (Art. 19e). Schreiben Sie das Protokoll also selbst in den Vertrag.

Ein Beispielsatz auf Polnisch, den Sie dem Vermieter zeigen können (passen Sie ihn an und verstehen Sie ihn nicht als fertige Klausel): „Wynajmujący wyraża zgodę na utrzymywanie w lokalu jednego psa (rasa: …, imię: …, wiek: …, waga: …). Zgoda dotyczy wyłącznie tego zwierzęcia. Utrzymywanie kolejnego zwierzęcia wymaga odrębnej zgody Wynajmującego.” Für eine rechtliche Prüfung des Vertrags wenden Sie sich an einen Anwalt. Was ein Mietvertrag allgemein enthalten sollte, steht in unserem Artikel zum Mietvertrag.

Wie schützen Sie sich bei der Rückgabe der Kaution?

Alles hängt an den Unterlagen vom ersten Tag an.

Ein Hinweis zu den Regeln unten: Art. 6b bis 6e des Mieterschutzgesetzes sind Auffangregeln. Bei der Miete einer privaten Wohnung dürfen die Parteien etwas anderes vereinbaren (Art. 6f), und bei najem okazjonalny gelten diese Artikel gar nicht (Art. 19e): Dann entscheiden das Zivilgesetzbuch und der Vertrag selbst. Prüfen Sie also, welche Vertragsart Sie unterschreiben, und schreiben Sie das Protokoll und die Verteilung der Reparaturen ausdrücklich in den Vertrag.

  1. Einzugsprotokoll. Nach Art. 6c erstellen die Parteien vor der Übergabe der Wohnung ein Protokoll über den technischen Zustand und den Verschleiß der Einrichtung; es ist die Grundlage der Abrechnung bei der Rückgabe (eine Auffangregel, siehe Hinweis oben). Ergänzen Sie datierte Fotos und Videos: Böden, Türen, Fensterbänke, Tapeten, Ecken. Vermerken Sie alte Kratzer. Mehr dazu: das Übergabeprotokoll.
  2. Was bei Ihnen liegt. Kleine Reparaturen an Böden und Türen sowie das Streichen der Wände gehen zulasten des Mieters (Art. 681 k.c., der bei jedem Mietverhältnis gilt; Art. 6b Abs. 2 als Auffangregel), und nach Ende des Mietverhältnisses muss der Mieter die Wohnung renovieren und die ihn treffenden Reparaturen ausführen (Art. 6e, ebenfalls eine Auffangregel). Spuren eines Tieres an Wänden und Türen sind daher in der Regel Ihre Sache (unsere Einschätzung).
  3. Dieselben Fotos beim Auszug. Ein Protokoll und Bilder am Tag der Schlüsselübergabe.
  4. Fristen. Der Vermieter zahlt die Kaution binnen eines Monats zurück und zieht nur ab, was ihm aus dem Mietverhältnis zusteht (Art. 6 Abs. 4; bei najem okazjonalny Art. 19a Abs. 5). Ansprüche des Vermieters auf Ersatz von Schäden an der Wohnung verjähren ein Jahr nach Rückgabe der Wohnung (Art. 677 k.c.).

Gesondert zu betrachten ist die Haftung für Schäden, die das Tier anderen Menschen zufügt, etwa einem Nachbarn, einem Passanten oder einem Gast. Wer das Tier hält, haftet für solchen Schaden unabhängig davon, ob es beaufsichtigt war oder entlaufen ist, es sei denn, weder er noch die Personen, für die er einzustehen hat, trifft ein Verschulden (Art. 431 § 1 k.c.). Eine Haftpflichtversicherung hilft hier, ist aber nicht vorgeschrieben (siehe FAQ unten).

Was tun, wenn in der Anzeige „bez zwierząt” steht?

Das ist eine Bedingung des Vermieters und kein gesetzliches Verbot. Der Zusatz steht manchmal aus Gewohnheit da (unsere Einschätzung); wenn Ihnen die Wohnung gefällt, lohnt sich die Nachfrage. Was die Chancen verbessern kann, als Einschätzung ohne Garantie:

  • das Tier kurz beschreiben: Art, Größe, Alter, Kastration, Impfungen, Chip;
  • anbieten, den Vermieter mit dem Tier bekannt zu machen oder die Papiere zu zeigen;
  • vorschlagen, ein Protokoll mit Fotos, eine Kaution innerhalb der Grenze und klare Schadensregeln in den Vertrag aufzunehmen;
  • falls vorhanden, eine Referenz eines früheren Vermieters beilegen.

Lehnt der Vermieter ab, ist das sein gutes Recht. Dann suchen Sie besser weiter, statt das Tier zu verheimlichen; was darauf folgen kann, erklärt das FAQ.

Wie suchen wir Wohnungen für Mieter mit Tieren?

Wir fragen den Vermieter vor der Besichtigung nach dem Tier, damit Sie keine Fahrt umsonst machen. Stimmt er zu, wird das im Mietvertrag festgehalten. Die Entscheidung bleibt beim Vermieter: Lehnt er ab, zeigen wir andere Optionen. Wir suchen nach Ihrem Auftrag, rufen die Vermieter an und klären die Bedingungen. Eine fertige Datenbank „tierfreundlicher” Wohnungen haben wir nicht und versprechen sie auch nicht. Wir helfen beim Verhandeln der Bedingungen, lesen den Vertragsentwurf und erklären Ihnen die Klauseln in Ihrer Sprache: Ukrainisch, Russisch, Englisch, Polnisch, Deutsch, Italienisch, Spanisch und Türkisch. Das ist keine vereidigte Übersetzung und keine Rechtsberatung.

Sie haben ein Tier: Wo fangen Sie an?

Füllen Sie das Formular auf der Seite für Mieter aus: Stadtteil, Zimmer, Budget, Einzugsdatum. Ein eigenes Feld für das Tier gibt es im Formular noch nicht; beschreiben Sie es (Art, Rasse, Größe, Alter, Impfungen) im Gespräch mit einem Agenten oder schreiben Sie an info@allproperty.pl. Wir fragen den Vermieter vor der Besichtigung. Wir arbeiten auf Grundlage eines Maklervertrags (umowa pośrednictwa), der schriftlich oder in elektronischer Form geschlossen werden muss (Art. 180 Abs. 3 des Immobilienwirtschaftsgesetzes) und den Leistungsumfang sowie die Vergütung festlegt. Das Honorar beträgt 70 % einer Monatsmiete (czynsz najmu; Verwaltungsumlage, czynsz administracyjny, und Nebenkosten zählen nicht mit), einmalig zu zahlen nach Unterzeichnung des Mietvertrags (umowa najmu), Rechnung ohne Umsatzsteuer. Beispiel: Bei einem czynsz najmu von 3.500 zł sind das 2.450 zł. Telefon: +48 666 866 468.

Quellen

Geprüft am 07.10.2026.

  • Otodom, Pressemitteilung zum Mietmarkt, Daten für April 2026, veröffentlicht am 12.05.2026: media.otodom.pl
  • Gesetz über den Schutz der Mieterrechte (ustawa o ochronie praw lokatorów), Art. 6, 6b, 6c, 6e, 6f, 11, 19a, 19e (konsolidierter Text Dz.U. 2023 Pos. 725; laut ELI keine späteren Änderungen): eli.gov.pl
  • Zivilgesetzbuch (kodeks cywilny), Art. 431, 666, 667, 675, 677, 681, 683 (Dz.U. 2026 Pos. 795): eli.gov.pl
  • Gesetz über Pflichtversicherungen, Art. 4 (Dz.U. 2026 Pos. 783): eli.gov.pl
  • Tierschutzgesetz (ustawa o ochronie zwierząt), Art. 10 Abs. 1 (konsolidierter Text Dz.U. 2023 Pos. 1580): eli.gov.pl
  • Immobilienwirtschaftsgesetz (ustawa o gospodarce nieruchomościami), Art. 180 Abs. 3 (Dz.U. 2026 Pos. 399): eli.gov.pl
  • znajdznajem.pl, Warschauer Anzeigen mit Tiermarkierung, 07.10.2026 (Portal, nur Richtwert): znajdznajem.pl

Häufige Fragen

Darf ich ein Tier halten, wenn der Mietvertrag nichts dazu sagt?

Ein sicheres Ja gibt es nicht. Das Gesetz verbietet Haustiere weder noch erlaubt es sie ausdrücklich: Der Mieter muss die Wohnung so nutzen, wie es der Vertrag vorsieht, und wenn der Vertrag schweigt, entsprechend ihrer Bestimmung (Art. 666 des Zivilgesetzbuchs, k.c.). Widerspricht der Vermieter später, entscheiden die Umstände des Einzelfalls. Verlassen Sie sich nicht auf das Schweigen: Fragen Sie nach und halten Sie die Zustimmung schriftlich fest. Geprüft am 07.10.2026.

Wie hoch darf die Kaution sein?

Höchstens das Zwölffache der Monatsmiete bei einem gewöhnlichen Mietverhältnis (Art. 6 Abs. 1 des Mieterschutzgesetzes, ustawa o ochronie praw lokatorów) und höchstens das Sechsfache bei najem okazjonalny (Art. 19a Abs. 4). Nach unserer Lesart des Gesetzes zählt die gesamte Kaution zu dieser Grenze, auch ein Betrag „für das Tier". Zurückzuzahlen ist sie binnen eines Monats nach Räumung der Wohnung, abzüglich dessen, was Sie aus dem Mietverhältnis schulden (Art. 6 Abs. 4; bei najem okazjonalny Art. 19a Abs. 5). Stand: 07.10.2026.

Brauche ich eine Versicherung?

Ein Gesetz, das Mieter oder Halter von Hund oder Katze zu einer Versicherung verpflichtet, haben wir nicht gefunden. Eine solche Police steht weder in der Liste der Pflichtversicherungen in Art. 4 des Gesetzes über Pflichtversicherungen noch in den gesonderten Gesetzen, auf die der Artikel verweist (Nr. 4). Ein Vermieter kann sie im Vertrag als seine eigene Bedingung verlangen. Was eine Police deckt (Schäden bei Dritten, an der Wohnung, das Tier selbst), steht in der Police. Eine verwandte Regel: Für das Halten eines Hundes einer als aggressiv eingestuften Rasse ist eine Genehmigung der Gemeinde nötig (Art. 10 Abs. 1 des Tierschutzgesetzes; die Rasseliste steht in einer ministeriellen Verordnung). Geprüft am 07.10.2026.

Wer zahlt für Schäden?

Der Mieter haftet für Beschädigungen der Wohnung, nicht aber für Abnutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch (Art. 675 § 1 k.c.). Kleine Reparaturen an Böden und Türen sowie das Streichen der Wände trägt nach Art. 681 k.c. der Mieter; dasselbe sagt Art. 6b Abs. 2 des Mieterschutzgesetzes. Dieser zweite Artikel ist aber nur eine Auffangregel: Der Vertrag über eine private Wohnung darf die Reparaturen anders verteilen (Art. 6f), und bei najem okazjonalny gilt er nicht (Art. 19e). Wo Abnutzung endet und Tierschaden beginnt, ist oft strittig; ein Übergabeprotokoll mit Fotos hilft. Stand: 07.10.2026.

Kann ich ein Tier vor dem Vermieter verheimlichen?

Wir raten davon ab. Verbietet der Vertrag Tiere und Sie halten eines, nutzen Sie die Wohnung vertragswidrig. Nach einer schriftlichen Abmahnung kann der Vermieter mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündigen (Art. 11 Abs. 2 Nr. 1 des Mieterschutzgesetzes; Art. 667 § 2 k.c. ist die allgemeine Regel), und für Schäden haften Sie in jedem Fall. Vorher zu klären ist einfacher und sicherer. Geprüft am 07.10.2026.

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