Mietvertrag auf Englisch oder zweisprachig in Polen: gültig, und wer übersetzt?

Ein Mietvertrag auf Englisch oder in zwei Sprachen ist in Polen gültig. Wann das Gesetz eine polnische Fassung verlangt, welche Fassung gilt, wann ein beeidigter Übersetzer nötig ist und was Sie vor der Unterschrift prüfen.

Mietvertrag auf Englisch oder zweisprachig in Polen: gültig, und wer übersetzt?

Ja: Ein Mietvertrag auf Englisch oder in Polnisch und Englisch nebeneinander ist in Polen gültig, und dasselbe gilt für Deutsch, Italienisch oder Spanisch. Das Zivilgesetzbuch verlangt für die Miete von Räumen über ein Jahr die Schriftform (art. 660) und sagt nichts zur Sprache. Eine polnische Fassung schreibt das Gesetz nur in einem engen Fall vor: Der Vermieter handelt als Unternehmer, Sie sind Verbraucher und wohnen bei Vertragsschluss in Polen, und der Vertrag wird in Polen erfüllt (art. 7 und 8 des Gesetzes über die polnische Sprache, ustawa o języku polskim). Selbst dann ist ein Vertrag in anderer Sprache nicht nichtig.

Diesen Text hat allproperty geschrieben, eine Agentur, die für Mieter Wohnungen sucht; der letzte Abschnitt beschreibt deshalb unsere eigene Leistung. Er ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Die Vorschriften haben wir am 7. Oktober 2026 anhand der veröffentlichten Gesetzestexte auf eli.gov.pl und api.sejm.gov.pl geprüft. Wo „das Gesetz verlangt“ steht, folgt ein Verweis; „unsere Lesart“ kennzeichnet eine Auslegung, die das Gesetz nicht ausdrücklich enthält; „meist“, „oft“ und „nach unserer Erfahrung“ kennzeichnen die Praxis, also unsere Einschätzung und keine Rechtsnorm.

Ist ein Mietvertrag nur auf Englisch gültig?

Ja. Das Zivilgesetzbuch verlangt für eine Miete von mehr als einem Jahr die Schriftform; wird sie nicht eingehalten, gilt der Vertrag als auf unbestimmte Zeit geschlossen (art. 660). Eine Sprache nennt es nicht, und die Parteien dürfen ihr Verhältnis im Rahmen des Gesetzes frei gestalten (art. 353¹). Auch das Mieterschutzgesetz (ustawa o ochronie praw lokatorów, Dz.U. 2023 poz. 725) stellt keine Sprachanforderung auf; beim najem okazjonalny (einer besonderen Mietform mit notarieller Erklärung des Mieters) braucht der Vertrag die Schriftform bei sonstiger Nichtigkeit (art. 19a ust. 6), auch hier ohne Angabe einer Sprache.

Eine Sprachpflicht könnte sich nur aus dem Gesetz über die polnische Sprache ergeben. Sein art. 7 ust. 1 betrifft den „Verkehr unter Beteiligung von Verbrauchern“ und das Arbeitsrecht. Verbraucher ist nach dem Zivilgesetzbuch eine natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft mit einem Unternehmer vornimmt (art. 22¹). Unsere Lesart: Ein Mietvertrag zwischen zwei Privatpersonen fällt deshalb nicht unter das Gesetz, und beide können Englisch vereinbaren. Das Gesetz enthält keine Liste von Verträgen, die das ausdrücklich klärt; es ist also eine Auslegung und kein Zitat.

Gültig heißt nicht problemlos. Gerichte, Notare und Ämter arbeiten auf Polnisch, dazu unten mehr.

Wann verlangt das Gesetz eine polnische Fassung?

Alle drei Voraussetzungen des art. 7 ust. 1 müssen gleichzeitig vorliegen:

VoraussetzungWas sie bedeutet
Ein Verbraucher ist beteiligtSie mieten eine Wohnung zum Wohnen, und vermietet wird von einem Unternehmer: einer Firma oder einer Person, die gewerblich vermietet (art. 22¹ k.c.)
Sie wohnen bei Vertragsschluss in PolenDas Gesetz spricht vom „Wohnsitz“ im Zeitpunkt des Vertragsschlusses; nach dem k.c. ist das der Ort, an dem eine Person mit der Absicht dauernden Aufenthalts lebt (art. 25)
Der Vertrag wird in Polen erfülltBei einer Wohnung in Warschau ist das meist erfüllt

Ob jemand, der gerade erst angekommen ist, bei der Unterschrift in Polen „wohnt“, ist nicht eindeutig. Wer vor der Anreise aus dem Ausland unterschreibt, fällt nach unserer Lesart nicht unter die Regel; wer schon umgezogen ist, bewegt sich in einer Grauzone, die das Gesetz nicht klärt. Das ist unsere Einschätzung.

Sind alle drei Voraussetzungen erfüllt, wird der Vertrag auf Polnisch abgefasst (art. 8 ust. 1), mit zwei Ausnahmen:

  • Parallele Fassung. Gleichzeitig dürfen eine oder mehrere fremdsprachige Fassungen erstellt werden (art. 8 ust. 1a).
  • Nur Fremdsprache. Auf Ihren Wunsch darf der Vertrag nur in einer Fremdsprache abgefasst werden, wenn Sie sie beherrschen, kein polnischer Staatsbürger sind und vorher über das Recht auf eine polnische Fassung belehrt wurden (art. 8 ust. 1b). Maßgeblich ist allein, dass Sie nicht die polnische Staatsbürgerschaft haben; als EU-Bürger gehören Sie dazu.

Was passiert, wenn der Vermieter die Regel verletzt? Der Vertrag wird nicht nichtig. Das Gesetz verweist auf art. 74 § 1 Satz 1 und § 2 des Zivilgesetzbuchs, die Folge betrifft also den Beweis: In einem Streit darf der Abschluss des Vertrags nicht durch Zeugen oder Parteivernehmung bewiesen werden, es sei denn, beide Seiten stimmen zu, der Verbraucher verlangt es im Streit mit dem Unternehmer, oder der Abschluss wird durch ein Dokument glaubhaft gemacht (art. 8 ust. 4). Nach unserer Lesart trifft das den Unternehmer stärker als den Mieter. Die Verwendung des Polnischen im Verbraucherverkehr überwachen die Wettbewerbs- und Verbraucherschutzbehörde (UOKiK), die Handelsinspektion und die Verbraucherbeauftragten der Landkreise und Städte (art. 7b).

Welche Fassung gilt, wenn sie voneinander abweichen?

Das entscheidet der Vertrag. Suchen Sie in einem zweisprachigen Vertrag zuerst die Klausel über Abweichungen und lesen Sie sie vor allem anderen. Solche Klauseln geben oft dem polnischen Text den Vorrang, und das ist zulässig: Die Parteien dürfen ihr Verhältnis frei gestalten (art. 353¹ k.c.).

Das Gesetz über die polnische Sprache beantwortet die Frage nur in einem Fall: Die polnische Fassung ist Auslegungsgrundlage, wenn der Verbraucher polnischer Staatsbürger ist (art. 8 ust. 1a). Für einen ausländischen Mieter nennt das Gesetz keine Fassung. „Die polnische Fassung gilt immer“ ist also keine Rechtsregel, sondern eine Klausel, und nach unserer Erfahrung enthalten viele Verträge sie.

Steht im Vertrag, dass die polnische Fassung vorgeht, stimmen Sie in der Praxis dem polnischen Text zu, und der englische dient der Bequemlichkeit. Prüfen Sie vor der Unterschrift, ob die wichtigen Punkte übereinstimmen: die Parteien, die Laufzeit, der czynsz und die übrigen Kosten, die kaucja (Kaution), die Kündigungsfrist, das Übergabeprotokoll. Ein Streit würde vor einem polnischen Gericht verhandelt, dessen Amtssprache Polnisch ist (art. 5 § 1 des Gesetzes über die Ordnung der ordentlichen Gerichte).

Wann brauchen Sie eine beeidigte Übersetzung?

Eine beeidigte Übersetzung fertigt ein tłumacz przysięgły an: eine in die vom Justizminister geführte Liste eingetragene Person, die Übersetzungen zwischen Polnisch und einer Fremdsprache anfertigen und beglaubigen darf (art. 6 und 13 des Gesetzes über den Beruf des beeidigten Übersetzers). Die Liste wird im Öffentlichen Informationsblatt (BIP) veröffentlicht (art. 10). Sie brauchen sie nicht für die Unterschrift unter den Mietvertrag, sondern wenn das Dokument bei einer Institution vorgelegt wird.

  • Gericht. Ein Gericht kann verlangen, dass ein fremdsprachiges Dokument von einem beeidigten Übersetzer übersetzt wird (art. 256 k.p.c.). Wer nicht gut genug Polnisch kann, darf vor Gericht in einer ihm bekannten Sprache auftreten und kostenlos einen Dolmetscher nutzen (art. 5 § 2 des Gesetzes über die Ordnung der ordentlichen Gerichte).
  • Notar. Notarielle Handlungen werden auf Polnisch vorgenommen; auf Verlangen einer Partei kann der Notar sie zusätzlich in einer Fremdsprache vornehmen (art. 2 § 3 des Notariatsgesetzes, Prawo o notariacie). Spricht ein Beteiligter kein Polnisch und liegt keine Übersetzung in eine ihm bekannte Sprache bei, muss der Notar die Urkunde persönlich übersetzen (wenn er seine Sprachkenntnis so nachgewiesen hat, wie es für beeidigte Übersetzer gilt) oder mit Hilfe eines beeidigten Übersetzers (art. 87 § 1 pkt 1 in Verbindung mit art. 2 § 3). So läuft es bei der Urkunde für einen najem okazjonalny. Ein beeidigter Übersetzer wird meist gesondert bezahlt; fragen Sie den Notar vorher, wer übersetzt und was es kostet.
  • Amt. Amtshandlungen und Eingaben bei einem Amt erfolgen auf Polnisch (art. 5 des Gesetzes über die polnische Sprache). Die Warschauer Seite zur vorübergehenden Anmeldung (aktualisiert am 6. Juli 2026) bittet darum, den Mietvertrag zur Einsicht mitzubringen, und der Eigentümer muss im Formular (Punkt 6) Ihren Aufenthalt bestätigen; das Meldegesetz spricht ebenfalls von der Bestätigung des Eigentümers und einem Dokument über das Recht an der Wohnung (art. 28 ust. 2, für Ausländer angewandt über art. 40 ust. 1). Eine Sprache legt weder die Seite noch das Gesetz fest. Ein Amt kann trotzdem eine polnische Fassung verlangen, fragen Sie also vorher nach. Als EU-Bürger melden Sie sich spätestens am 30. Tag nach der Ankunft an (art. 41 ust. 1). Den Ablauf beschreibt der Artikel PESEL und meldunek für Ausländer.

Dürfen Sie einen Vertrag unterschreiben, den Sie nicht verstehen?

Besser nicht, und das Gesetz hilft Ihnen hinterher wenig. Art. 8 ust. 4 des Gesetzes über die polnische Sprache ändert nur die Beweisregeln; er macht es nicht leicht, von einem Vertrag zurückzutreten, nur weil Sie ihn nicht gelesen haben. Unsere einfache Regel: Ist ein Punkt unklar, wird noch nicht unterschrieben.

Was Sie den Eigentümer vor der Unterschrift erklären oder in Ihre Sprache übertragen lassen sollten:

  1. Wer die Parteien sind, wer für den Vermieter unterschreibt und welches Dokument ihm das Recht zur Vermietung gibt.
  2. Die Laufzeit und die Kündigungsfristen, und was am Ende der Laufzeit geschieht.
  3. Der czynsz, welche Nebenkosten hinzukommen und wer welche Rechnungen zahlt.
  4. Die kaucja: die Höhe und wann sie zurückgezahlt wird.
  5. Die Regeln zu Reparaturen, Untervermietung, Haustieren und Besuch.
  6. Das Übergabeprotokoll und wie Mängel festgehalten werden.
  7. Welche Fassung gilt, wenn der Vertrag zweisprachig ist.

Ist der Vertrag lang oder ungewöhnlich formuliert, ist ein Rechtsanwalt oder ein beeidigter Übersetzer der richtige Ansprechpartner. Wir sind keines von beiden. Worauf Sie achten sollten, steht im Artikel Mietvertrag für eine Wohnung: 10 Punkte, auf die Sie achten müssen.

Wie hilft allproperty bei einem Vertrag in einer anderen Sprache?

allproperty sucht Wohnungen für Mieter und begleitet den Abschluss bis zur Schlüsselübergabe. Dazu sprechen wir direkt mit dem Eigentümer und dolmetschen mündlich zwischen Ihnen und ihm (keine beeidigte Übersetzung). Wir betreuen Sie in Ihrer Sprache: Unsere Berater arbeiten auf Deutsch, Italienisch, Spanisch, Englisch, Polnisch, Ukrainisch, Russisch und Türkisch.

Was wir nicht tun: Wir ersetzen weder einen Notar noch einen Rechtsanwalt oder beeidigten Übersetzer, wir erstellen kein Rechtsgutachten zum Vertrag und bewerten nicht die rechtlichen Risiken seiner Klauseln, und wir versprechen keine schriftliche Übersetzung des gesamten Textes. Braucht ein Vertrag eine rechtliche Bewertung, wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt.

Die Vergütung beträgt 70 % der monatlichen Miete (czynsz najmu), also der reinen Miete ohne czynsz administracyjny (Verwaltungsumlage) und Nebenkosten: Bei 3.500 zł czynsz sind das 2.450 zł. Sie wird einmal nach der Unterzeichnung des Mietvertrags (umowa najmu) fällig und per Rechnung ohne MwSt. (faktura bez VAT) abgerechnet. Die Hilfe bei PESEL und beim Gang zum urząd ist in diesen 70 % enthalten. Den Umfang unserer Arbeit regelt der Vermittlungsvertrag (umowa pośrednictwa), der bei sonstiger Nichtigkeit schriftlich oder in elektronischer Form mit qualifizierter elektronischer Signatur abgeschlossen werden muss (art. 180 ust. 3 des Immobilienwirtschaftsgesetzes, art. 78¹ des Zivilgesetzbuchs). Das Ausfüllen eines Formulars auf unserer Seite ist dieser Vertrag nicht.

Anfrage senden: Wir suchen die Wohnung, sprechen direkt mit dem Eigentümer, dolmetschen mündlich und begleiten den Abschluss bis zur Schlüsselübergabe. Telefon: +48 666 866 468.

Quellen

Geprüft am 7. Oktober 2026.

  • Gesetz über die polnische Sprache (ustawa o języku polskim), konsolidierter Text Dz.U. 2026 poz. 81: art. 5, 7, 7b, 8 ust. 1, 1a, 1b, 4. Ein Änderungsgesetz vom 30.04.2026 (Dz.U. 2026 poz. 676) ändert andere Bestimmungen dieses Gesetzes, nicht art. 7 und 8.
  • Zivilgesetzbuch (Kodeks cywilny), konsolidierter Text Dz.U. 2026 poz. 795: art. 22¹, 25, 74, 78¹, 353¹, 660.
  • Notariatsgesetz (Prawo o notariacie), konsolidierter Text Dz.U. 2026 poz. 614: art. 2 § 3, art. 87 § 1.
  • Zivilprozessordnung (Kodeks postępowania cywilnego), konsolidierter Text Dz.U. 2026 poz. 468: art. 256.
  • Gesetz über die Ordnung der ordentlichen Gerichte (Prawo o ustroju sądów powszechnych), konsolidierter Text Dz.U. 2024 poz. 334: art. 5.
  • Gesetz über den Beruf des beeidigten Übersetzers (ustawa o zawodzie tłumacza przysięgłego), konsolidierter Text Dz.U. 2019 poz. 1326: art. 6, 10, 13.
  • Mieterschutzgesetz (ustawa o ochronie praw lokatorów), konsolidierter Text Dz.U. 2023 poz. 725: art. 19a.
  • Meldegesetz (ustawa o ewidencji ludności), konsolidierter Text Dz.U. 2026 poz. 384: art. 28 ust. 2 und 2b, art. 40 ust. 1, art. 41 ust. 1, art. 42 ust. 2.
  • Immobilienwirtschaftsgesetz (ustawa o gospodarce nieruchomościami), konsolidierter Text Dz.U. 2026 poz. 399: art. 180 ust. 3.
  • Informationsseite der Stadt Warschau Vorübergehende Anmeldung von Ausländern (aktualisiert am 6. Juli 2026): Der Mietvertrag wird zur Einsicht vorgelegt; der Eigentümer bestätigt den Aufenthalt in Punkt 6 des Formulars.

Häufige Fragen

Akzeptiert ein Amt (urząd) einen Mietvertrag auf Englisch?

Das hängt vom Amt ab: Keine Vorschrift verlangt es, keine verbietet es. Die Warschauer Seite zur vorübergehenden Anmeldung (aktualisiert am 6. Juli 2026) bittet darum, den Mietvertrag zur Einsicht mitzubringen; außerdem muss der Eigentümer im Formular (Punkt 6) bestätigen, dass Sie in der Wohnung wohnen (art. 28 ust. 2 des Meldegesetzes, ustawa o ewidencji ludności). Weder die Seite noch das Gesetz sagen, in welcher Sprache der Vertrag sein muss; art. 28 ust. 2b nennt den zivilrechtlichen Vertrag nur als ein Beispiel für ein Dokument. Ämter arbeiten auf Polnisch (art. 5 des Gesetzes über die polnische Sprache), fragen Sie deshalb vor dem Besuch beim Amt Ihres Stadtbezirks nach.

Brauche ich für die Anmeldung (meldunek) eine beeidigte Übersetzung?

Gesetzlich nicht: Das Meldegesetz (Dz.U. 2026 poz. 384) sagt nichts über eine Übersetzung des Mietvertrags. Ein Amt kann aber eine polnische Fassung eines fremdsprachigen Dokuments verlangen; klären Sie das vorher. Als EU-Bürger müssen Sie sich spätestens am 30. Tag nach der Ankunft anmelden (art. 41 ust. 1); dauert Ihr Aufenthalt höchstens 30 Tage, entfällt die Pflicht (art. 42 ust. 2). Wer die Frage vermeiden möchte, bittet den Eigentümer um einen Vertrag auf Polnisch oder in zwei Sprachen.

Welche Fassung eines zweisprachigen Mietvertrags gilt?

Die, die der Vertrag selbst nennt. Das Gesetz über die polnische Sprache sagt nur, dass die polnische Fassung Auslegungsgrundlage ist, wenn der Verbraucher polnischer Staatsbürger ist (art. 8 ust. 1a); für einen ausländischen Mieter bestimmt es keine Fassung. Suchen Sie eine Klausel wie „Bei Abweichungen gilt die polnische Fassung“ und lassen Sie den polnischen Text vor der Unterschrift prüfen.

Übersetzen Sie den Mietvertrag schriftlich?

Nein. Schriftliche Übersetzungen von Mietverträgen erstellen wir nicht und versprechen sie auch nicht. Wenn wir für Sie mit dem Eigentümer sprechen, dolmetschen wir mündlich; das ist keine beeidigte Übersetzung. Brauchen Sie einen beglaubigten Text für Notar, Gericht oder Amt, wenden Sie sich an einen beeidigten Übersetzer (tłumacz przysięgły), einen externen Fachmann aus der vom Justizminister geführten Liste.

Kann ich den Eigentümer um einen zweisprachigen Vertrag bitten?

Ja, und das Gesetz lässt es zu: Neben der polnischen Fassung darf gleichzeitig eine fremdsprachige erstellt werden (art. 8 ust. 1a des Gesetzes über die polnische Sprache). Ob der Eigentümer zustimmt, entscheidet er. Bitten Sie darum, beide Fassungen zusammen zu unterschreiben und im Vertrag festzuhalten, welche gilt.

Kann der Vertrag nur in meiner Sprache abgefasst werden, zum Beispiel auf Deutsch?

Fällt der Vertrag unter art. 7 (Verbraucher mit Wohnsitz in Polen, Erfüllung in Polen), können Sie als Nicht-Pole, also auch als EU-Bürger, verlangen, dass er nur in einer Fremdsprache abgefasst wird: wenn Sie sie beherrschen und vorher über Ihr Recht auf eine polnische Fassung belehrt wurden (art. 8 ust. 1b). Außerhalb dieses Falls sind die Parteien bei der Sprache frei. In beiden Fällen muss der Eigentümer zustimmen und die Sprache auch verstehen; deshalb ist in der Praxis meist Englisch oder eine zweisprachige Fassung üblich (unsere Einschätzung).

Muss ein najem okazjonalny auf Polnisch sein?

Die zugehörige notarielle Urkunde wird auf Polnisch errichtet. Sprechen Sie kein Polnisch und liegt keine Übersetzung in eine Ihnen bekannte Sprache bei, muss der Notar sie Ihnen persönlich übersetzen (wenn er seine Sprachkenntnis so nachgewiesen hat, wie es für beeidigte Übersetzer gilt) oder mit Hilfe eines beeidigten Übersetzers (art. 87 § 1 pkt 1 in Verbindung mit art. 2 § 3 des Notariatsgesetzes). Ein beeidigter Übersetzer wird meist gesondert bezahlt; fragen Sie den Notar vorher, wer übersetzt und was es kostet. Für den Mietvertrag selbst sieht das Mieterschutzgesetz keine Sprache vor (art. 19a). Stand: 7. Oktober 2026.

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