Wohnung in Warschau mieten ohne polnischen Arbeitsvertrag: Einkommensnachweis bei Remote-Arbeit für ein ausländisches Unternehmen oder als Selbständiger

Wie Sie in Warschau ohne polnischen Arbeitsvertrag eine Wohnung mieten: was Sie bei Remote-Arbeit für eine ausländische Firma oder als Selbständiger zeigen, ob Übersetzungen nötig sind, wie hoch die Kaution sein darf.

Wohnung in Warschau mieten ohne polnischen Arbeitsvertrag: Einkommensnachweis bei Remote-Arbeit für ein ausländisches Unternehmen oder als Selbständiger

Ja, Sie können in Warschau eine Wohnung ohne polnischen Arbeitsvertrag (umowa o pracę) mieten. Das Gesetz über den Schutz der Mieterrechte (ustawa o ochronie praw lokatorów) erwähnt Einkommenserklärungen nur für öffentlichen Wohnraum (kommunale Wohnungen und Sozialmiete); für die Miete bei einem privaten Eigentümer haben wir keine solche Vorgabe gefunden: Den Nachweis verlangt der Vermieter selbst. Nach unserer Erfahrung genügen meist ein Arbeitsvertrag oder ein Schreiben des Arbeitgebers, Kontoauszüge der letzten Monate und bei Selbständigen Rechnungen. Was er verlangt, entscheidet der Vermieter, und eine Zusage kann Ihnen niemand garantieren.

Geprüft am 7. Oktober 2026. Rechtsgrundlagen: das Gesetz über den Schutz der Mieterrechte (Gesetzestext Dz.U. 2023 poz. 725) und die DSGVO (auf Polnisch RODO); die Links stehen am Ende. „Meist“, „nach unserer Erfahrung“ und „unserer Einschätzung nach“ kennzeichnen Praxis, nicht Recht: Eine Liste der Unterlagen enthält das Gesetz nicht. Dies ist eine allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Kann ich eine Wohnung ohne polnischen Arbeitsvertrag mieten?

Ja. Ein Arbeitsvertrag gehört nicht zu den Bedingungen eines Mietverhältnisses, die das Gesetz aufstellt. Im Gesetzestext (Dz.U. 2023 poz. 725) tauchen Einkommenserklärungen nur für öffentlichen Wohnraum auf: bei einer Mietermäßigung (art. 7 Abs. 4) und bei jemandem, der sich um eine kommunale Wohnung oder eine Sozialmiete bewirbt (art. 21b Abs. 1). Für eine gewöhnliche Miete regelt das Gesetz andere Dinge, zum Beispiel die Kaution (art. 6) und die Form des najem okazjonalny (art. 19a).

Ob Sie zahlen können, prüft der Vermieter nach eigenem Ermessen. Ein Leitfaden für Eigentümer von Rankomat vom 14. Mai 2026 rät, einen Nachweis über Beschäftigung oder Einkommensquelle zu verlangen, und zwar mit Zustimmung des Mieters. Die eigentliche Frage lautet also nicht, ob man „ohne Vertrag“ mieten kann, sondern was Sie stattdessen vorlegen. Die Möglichkeiten stehen unten. Die allgemeine Liste der Mietunterlagen finden Sie in unserem Artikel über Unterlagen für die Wohnungsmiete; hier geht es nur um Einkommen aus dem Ausland.

Eine Anmerkung zum najem okazjonalny. Diese Mietform kann ein Eigentümer anbieten, der Privatperson ist und Wohnungen nicht geschäftsmäßig vermietet (art. 19a Abs. 1). Dazu gehören die notarielle Erklärung des Mieters, die Angabe einer anderen Wohnmöglichkeit und die Zustimmung deren Eigentümers (Abs. 2). Oft liest man, der Notar müsse Ihre PESEL-Nummer haben. Im Notarrecht (Prawo o notariacie) haben wir in art. 92 § 1 kein solches Pflichtelement der Urkunde gefunden, und die Identität wird anhand eines Dokuments festgestellt (art. 85 § 2). Ein Notar darf aber vor einer Amtshandlung das Register gesperrter PESEL-Nummern prüfen (art. 85a § 2). Fragen Sie ihn deshalb vorab, was er von einem Ausländer verlangt. Mehr im Leitfaden zum najem okazjonalny.

Brauche ich als EU-Bürger eine karta pobytu?

Nein. Eine karta pobytu (Aufenthaltskarte) erhalten Bürger von Nicht-EU-Staaten. Für EU-Bürger gilt ein anderes Verfahren. In den ersten drei Monaten dürfen Sie sich in Polen mit einem gültigen Reisepass oder einem anderen gültigen Dokument aufhalten, das Identität und Staatsangehörigkeit belegt, also auch mit dem Personalausweis Ihres Landes (art. 15 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 Nr. 1 des Gesetzes über Einreise, Aufenthalt und Ausreise von EU-Bürgern, Dz.U. 2026 poz. 1065). Für den Mietvertrag reicht dasselbe Dokument.

Bleiben Sie länger als drei Monate, müssen Sie Ihren Aufenthalt registrieren (rejestracja pobytu, art. 20 Abs. 1). Der Antrag wird persönlich gestellt, spätestens am Tag nach Ablauf von drei Monaten ab der Einreise (art. 21 Abs. 2). Davon getrennt gilt die Meldepflicht am Wohnort (meldunek): Für EU-Bürger spätestens am 30. Tag nach der Ankunft (art. 41 Abs. 1 des Melderechts, ustawa o ewidencji ludności, u.e.l., Dz.U. 2026 poz. 384), bei einem Aufenthalt bis 30 Tage entfällt sie (art. 42 Abs. 2). Für die Meldung wird in der Regel die Bestätigung Ihres Aufenthalts durch den Vermieter benötigt (art. 28 Abs. 2 in Verbindung mit art. 40 Abs. 2 u.e.l.).

Ob Ihr Aufenthalt von mehr als drei Monaten die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, hängt von Ihrer Situation ab (art. 16: etwa Arbeitnehmer oder Selbständiger in Polen oder ausreichende Mittel plus Krankenversicherung). Das klären Sie mit der zuständigen Behörde; dazu beraten wir nicht. Details zur Meldung: PESEL und Meldung für Ausländer. Wenn Sie kein EU-Bürger sind, etwa mit Visum oder visumfreiem Aufenthalt, gilt anderes: Wohnung mieten mit Visum, ohne karta pobytu.

Was zeige ich bei Remote-Arbeit für ein ausländisches Unternehmen?

Das Gesetz gibt keine Liste vor. Hier steht, was Vermieter unserer Einschätzung nach am häufigsten überzeugt, vom Wichtigsten zum Ergänzenden.

  • Ein Schreiben des Arbeitgebers auf Firmenpapier: Position, Beginn des Arbeitsverhältnisses, Vergütung und eine Kontaktperson, die das Schreiben bestätigen kann.
  • Arbeitsvertrag oder Angebotsschreiben (offer letter). Die Seiten mit Position, Vergütung und Laufzeit genügen.
  • Ein Kontoauszug des Kontos, auf das Ihr Gehalt eingeht, für 3 bis 6 Monate. Eine Bank im Ausland ist kein Problem.
  • Gehaltsabrechnungen der letzten Monate, falls Ihr Unternehmen sie ausstellt.
  • Ersparnisse. Ein Auszug mit Ihrem Guthaben ergänzt das Übrige gut, wenn Sie erst kurz in der Stelle sind und das Konto wenige Zahlungseingänge zeigt.

Wenn Sie in einer anderen Währung als Złoty bezahlt werden, nennen Sie den Betrag in dieser Währung und die Umrechnung in Złoty mit Kurs und Datum: So lässt sich Ihr Einkommen leichter mit der Miete (czynsz) vergleichen. Prüfen Sie vor dem Zeigen eines Vertrags, ob er die Offenlegung seiner Bedingungen gegenüber Dritten verbietet. Steuerfragen und die Rechtmäßigkeit der Arbeit von Polen aus (Genehmigungen, Aufenthaltsstatus) gehören nicht zur Miete, und dazu geben wir keine Ratschläge.

Was zeige ich als Selbständiger oder Freelancer (B2B)?

Für dieses Einkommen gibt es kein einzelnes Dokument wie das Schreiben eines Arbeitgebers, deshalb achtet der Vermieter auf die Regelmäßigkeit der Zahlungen. Üblicherweise stellt man zusammen:

  • den Vertrag mit Ihrem Auftraggeber (oder mehreren): Laufzeit, Honorar, Zahlungsbedingungen;
  • Rechnungen der letzten 3 bis 6 Monate und den Kontoauszug, der die dazugehörigen Zahlungen zeigt;
  • einen Nachweis, dass Ihre Tätigkeit angemeldet ist: je nach Land zum Beispiel Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug oder die Bescheinigung des Finanzamts über Ihre steuerliche Erfassung; bei einer polnischen JDG (Einzelunternehmen) der Eintrag im CEIDG;
  • Steuerbescheid oder Steuererklärung des Vorjahres, falls Sie schon eine abgegeben haben (das Format hängt vom Land ab);
  • Ersparnisse, wenn Ihre Tätigkeit jünger als ein Jahr ist.

Mehrere Auftraggeber wirken unserer Einschätzung nach stabiler als einer: Zeigen Sie das, wenn es stimmt. Ein polnischer Eigentümer kennt Ihre heimischen Dokumente meist nicht. Ein kurzer Satz auf Englisch, was das jeweilige Dokument belegt, hilft deshalb (unsere Einschätzung).

Darf ich mein Einkommen etwas höher darstellen?

Nein. Zeigen Sie die tatsächlichen Beträge. Eine Abweichung zwischen Ihren Angaben und den Unterlagen endet unserer Einschätzung nach meist mit einer Absage, bevor etwas unterschrieben wird. Wer ein Dokument fälscht oder verändert, um es als echt zu gebrauchen, macht sich strafbar: Nach art. 270 § 1 des polnischen Strafgesetzbuchs (Kodeks karny) droht Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 5 Jahren. Liegt Ihr Einkommen unter den Erwartungen des Eigentümers, ist es ehrlicher, etwas anderes anzubieten: Ersparnisse, eine höhere Kaution innerhalb der gesetzlichen Grenze oder eine günstigere Wohnung.

Muss ich meine Unterlagen übersetzen lassen?

Das Gesetz über den Schutz der Mieterrechte stellt diese Anforderung für Einkommensnachweise nicht, und eine allgemeine Pflicht gegenüber einem privaten Vermieter haben wir nicht gefunden. Eine beeidigte Übersetzung (tłumacz przysięgły) braucht man dort, wo eine bestimmte Stelle sie verlangt, etwa ein Amt oder ein Gericht; das ist eine eigene Frage und wird hier nicht behandelt.

Die einzige Stelle bei der Miete, an der eine Übersetzung ausdrücklich im Gesetz steht, ist die notarielle Urkunde. Spricht ein Beteiligter kein Polnisch und ist keine Übersetzung beigefügt, übersetzt der Notar die Urkunde selbst oder mit einem Dolmetscher (art. 87 § 1 Nr. 1 des Notarrechts). Zum Mietvertrag selbst lesen Sie unseren Artikel über Mietverträge auf Englisch und zweisprachig.

In der Praxis lesen Eigentümer englische Unterlagen unserer Einschätzung nach problemlos. Bei Deutsch, Italienisch oder Spanisch wird häufiger eine englische oder polnische Fassung gewünscht. Bittet jemand um „eine Übersetzung“, klären Sie vor der Bestellung, welche Art gemeint ist: Eine beglaubigte kostet Geld und ist nicht immer nötig. Unsere mündliche Verdolmetschung für Sie bei Besichtigungen und im Gespräch mit dem Eigentümer ist keine beeidigte Übersetzung.

Muss ich eine Kopie meines Ausweises und Vertrags herausgeben?

Das Gesetz verpflichtet Sie nicht, Kopien herauszugeben, und es verbietet dem Vermieter auch nicht, danach zu fragen: Eine solche Vorschrift haben wir nicht gefunden. Es gibt aber einen Grundsatz der DSGVO (auf Polnisch RODO): Daten müssen dem Zweck angemessen und auf das für den Zweck notwendige Maß beschränkt sein (art. 5 Abs. 1 lit. c). Ob die DSGVO für einen bestimmten privaten Vermieter gilt, hängt von den Umständen ab: Eine rein persönliche oder familiäre Tätigkeit ist ausgenommen (art. 2 Abs. 2 lit. c), und das entscheiden wir nicht. Als Maßstab ist der Grundsatz trotzdem nützlich: Sie können in Ruhe fragen, wozu eine Kopie nötig ist.

Was die polnische Datenschutzbehörde UODO gesagt hat: 2022 und 2025 äußerte sie sich zu Banken und anderen Finanzinstituten und wies darauf hin, dass ein Dokument nicht in jeder Situation kopiert werden muss und oft schon das Vorzeigen genügt. Das ist eine Position zu Finanzinstituten, nicht zu Vermietern.

In der Praxis, unserer Einschätzung nach:

  1. Erst zeigen, dann senden. Schicken Sie keine Dateien an Fremde, deren Anzeige Sie noch nicht geprüft haben: So arbeiten auch Betrugsmaschen. Wie man sie erkennt, steht in unserem Artikel über gefälschte Wohnungsanzeigen.
  2. Ein Vermieter kann Ihre Passdaten in den Vertrag übernehmen, dafür ist keine Kopie nötig (das rät auch Rankomat).
  3. Wird trotzdem eine Kopie verlangt, vermerken Sie darauf, wofür und für wen sie gilt: „nur für die Miete von [Adresse], [Datum]“.
  4. Vertrag und Auszug nur teilweise zeigen: die Seiten mit Position, Vergütung und Laufzeit sowie die Zahlungseingänge der maßgeblichen Monate.

Lehnen Sie ab, kann der Vermieter einen anderen Bewerber wählen.

Wie viel Kaution darf der Vermieter verlangen?

Bei einem gewöhnlichen Mietverhältnis darf die Kaution (kaucja) das Zwölffache der Monatsmiete nicht übersteigen, berechnet nach dem Satz am Tag des Vertragsschlusses (art. 6 Abs. 1). Beim najem okazjonalny liegt die Grenze beim Sechsfachen (art. 19a Abs. 4); sie deckt auch mögliche Kosten einer Zwangsräumung. Die Kaution wird innerhalb eines Monats nach Ihrem Auszug zurückgezahlt, abzüglich dessen, was Sie aus dem Mietverhältnis schulden (art. 6 Abs. 4; beim okazjonalny art. 19a Abs. 5).

Das ist eine Obergrenze, nicht die Regel. Der Leitfaden von Rankomat für Eigentümer (14. Mai 2026) rät zu 2 bis 3 Monatsmieten, und unserer Einschätzung nach verlangen Vermieter meist eine bis drei. Einen Betrag über der Grenze lässt das Gesetz nicht zu. Mehr zur Rückzahlung: Mieterrechte und Kaution. Überweisen Sie kein Geld, bevor Sie den Eigentümer geprüft und den Vertrag unterschrieben haben.

Wie suchen wir Wohnungen für ein solches Profil?

Hinterlassen Sie auf der Seite für Mieter eine Anfrage im Formular: Stadtteil, Zimmerzahl, Budget, Einzugstermin, Name und Telefon. Für die Art Ihrer Arbeit (Remote für eine Firma im Ausland, B2B, eigenes Unternehmen) gibt es im Formular kein Feld; sagen Sie uns das im ersten Telefonat oder schreiben Sie uns per WhatsApp. Das Formular fragt weder nach Unterlagen noch nach deren Nummern: Über das Formular erheben wir keine. Identifikationsdaten werden später gebraucht, beim Abschluss des Vermittlungsvertrags (umowa pośrednictwa), der schriftlich oder in elektronischer Form geschlossen wird (art. 180 Abs. 3 des Immobilienwirtschaftsgesetzes, ustawa o gospodarce nieruchomościami, u.g.n.).

Danach tun wir, was zu unserer Wohnungssuche gehört. Wir grenzen die Auswahl nach Budget, Stadtteil und Terminen ein. Bei einer Online-Besichtigung per Video prüfen wir, wonach Sie fragen würden. Wir sprechen direkt mit dem Eigentümer und können vor der Besichtigung klären, welchen Einkommensnachweis er erwartet, damit Sie keine Zeit auf eine Wohnung verwenden, bei der die Antwort von vornherein „nein“ lautet. Wir erklären und dolmetschen mündlich (keine beeidigte Übersetzung) und betreuen Sie in Ihrer Sprache: auf Deutsch, Englisch, Italienisch, Spanisch, Polnisch, Ukrainisch, Russisch und Türkisch.

Was wir nicht tun: Wir bürgen nicht gegenüber dem Eigentümer für Ihr Einkommen, seine Zustimmung können wir nicht zusichern, und wir ersetzen keinen Anwalt und keinen Steuerberater.

Unsere Vergütung beträgt 70 % der monatlichen Miete (czynsz najmu), also der reinen Miete ohne czynsz administracyjny (Verwaltungsumlage) und Nebenkosten: Bei 3.500 zł czynsz sind das 2.450 zł. Sie fällt einmalig nach der Unterzeichnung des Mietvertrags (umowa najmu) an und wird als faktura bez VAT (Rechnung ohne Umsatzsteuer) abgerechnet. Die Hilfe bei PESEL und beim Gang zum urząd ist in diesen 70 % enthalten. Was die Leistung umfasst, steht im Vermittlungsvertrag (umowa pośrednictwa).

Anfrage senden: Einzugstermin, Budget, Zimmerzahl. Wie Sie arbeiten, sagen Sie uns im ersten Telefonat oder per WhatsApp. Telefon: +48 666 866 468.

Quellen

Geprüft am 7. Oktober 2026.

Häufige Fragen

Akzeptiert ein Vermieter den Kontoauszug einer ausländischen Bank?

Das Gesetz verbietet es nicht, und ob der Vermieter ihn akzeptiert, entscheidet er selbst: Eine einheitliche Regel gibt es nicht. Am besten wirkt in der Regel ein Auszug, der in der Banking-App oder auf der Website der Bank heruntergeladen wurde, für 3 bis 6 Monate und mit regelmäßigen Zahlungseingängen. Ändern Sie keine Zahlen in der Datei. Geprüft am 7. Oktober 2026.

Brauche ich ein polnisches Bankkonto?

Gesetzlich nicht: Im Gesetz über den Schutz der Mieterrechte (ustawa o ochronie praw lokatorów) haben wir keine solche Bedingung gefunden. Die Miete (czynsz) können Sie auch von einem ausländischen Konto auf das im Vertrag genannte Konto überweisen. Ein polnisches Konto ist unserer Einschätzung nach praktischer für regelmäßige Zahlungen in Złoty, doch die Bedingungen für die Kontoeröffnung legt jede Bank selbst fest, und wir haben sie nicht geprüft.

Darf ich es ablehnen, eine Kopie meines Arbeitsvertrags herauszugeben?

Ja. Eine Vorschrift, die einen Mieter zur Herausgabe einer Kopie des Arbeitsvertrags verpflichtet, haben wir nicht gefunden. Der Vermieter wiederum kann einen anderen Bewerber wählen. Ein Mittelweg: die Seiten mit Position, Laufzeit und Vergütung am Bildschirm zeigen oder ein Schreiben des Arbeitgebers anbieten. Prüfen Sie zuerst, ob Ihr Vertrag die Offenlegung seiner Bedingungen verbietet.

Brauche ich eine beeidigte Übersetzung?

Bei einem privaten Vermieter verlangt das Gesetz sie nicht: Das Gesetz über den Schutz der Mieterrechte enthält keine solche Bedingung. Eine beeidigte Übersetzung (tłumacz przysięgły) braucht man dort, wo eine bestimmte Stelle sie verlangt, etwa ein Amt (urząd) oder ein Gericht. Bittet ein Vermieter um eine Übersetzung, klären Sie vor der Bestellung, welche Art gemeint ist: Eine beglaubigte kostet Geld, und meist genügt eine verständliche englische oder polnische Fassung.

Hilft eine höhere Kaution?

Manchmal ist ein Vermieter bei den Unterlagen großzügiger, wenn die Kaution höher ausfällt als üblich (unserer Einschätzung nach nicht immer). Das Gesetz setzt eine Obergrenze: das Zwölffache der Monatsmiete bei einem gewöhnlichen Mietverhältnis (art. 6 ust. 1) und das Sechsfache beim najem okazjonalny (art. 19a ust. 4). Eine Zusage garantiert das nicht, und der Eigentümer muss geprüft werden, bevor Geld fließt.

Brauche ich als EU-Bürger eine karta pobytu, um eine Wohnung zu mieten?

Nein. Eine karta pobytu (Aufenthaltskarte) betrifft Bürger von Nicht-EU-Staaten. Für den Mietvertrag genügen Reisepass oder Personalausweis Ihres Landes. Bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten müssen EU-Bürger ihren Aufenthalt registrieren (rejestracja pobytu, art. 20 Abs. 1 des Gesetzes über Einreise und Aufenthalt von EU-Bürgern, Dz.U. 2026 poz. 1065), und davon getrennt gilt die Meldepflicht am Wohnort (meldunek). Geprüft am 7. Oktober 2026.

Unsere Leistungen zum Thema

Für Mieter
+48 666 866 468 Anrufen — 24/7